Erwägungsgrund 22 32013R1023
Die Arbeitszeit bei den Organen sollte den Arbeitszeiten in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union angepasst werden, um den Personalabbau bei den Organen auszugleichen. Bei dieser Anpassung sollten die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Die Einführung einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit wird gewährleisten, dass die Bediensteten der Organe die mit der Verfolgung der politischen Ziele der Union verbundene Arbeitsbelastung bewältigen können, und im Interesse der Solidarität innerhalb des öffentlichen Dienstes der Union zu einheitlichen Arbeitsbedingungen bei den Organen führen.