Verordnung (EU) Nr. 294/2013 der Kommission vom 14. März 2013 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Um Handelsstörungen zu vermeiden, sollte eine Übergangsfrist festgelegt werden, während der die Einfuhr von Waren, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung gelten, von den Mitgliedstaaten gemäß den Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten/Geltungsdatum der vorliegenden Verordnung in Kraft waren, akzeptiert werden sollte.
Erwägungsgrund 22 32013R0294Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen