Erwägungsgrund 9 32013R0294
In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2010 zu den abiotischen Risiken von Glycerin als Beiprodukt der Biodieselproduktion aus tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 und Pflanzenölen für die Gesundheit von Mensch und Tier erkennt die EFSA an, dass Glycerin, das nach der Methode 1 gemäß Anhang IV Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 für die Produktion von Biodiesel behandelt wurde, ein in Bezug auf das TSE-Risiko sicheres Material ist. Glycerin als Beiprodukt aus der Biodieselproduktion kann nach der Biogasproduktion in Biogas und Fermentationsrückstände umgewandelt und auf dem Hoheitsgebiet des Produktionsmitgliedstaats ohne Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Behörde.