Erwägungsgrund 20 32014R1144
Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsakteuren in verschiedenen Mitgliedstaaten trägt wesentlich zur Wertschöpfung in der Union bei und macht die Vielfalt der Agrarerzeugnisse der Union sichtbar. Trotz des Vorrangs, den die von vorschlagenden Organisationen mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsam ausgearbeiteten Programme haben, wurden für diese Programme im Zeitraum 2001-2011 nur 16 % der Haushaltsmittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Folglich sollten neue Bestimmungen — insbesondere für die Verwaltung von Mehrländerprogrammen — festgelegt werden, um die bei ihrer Durchführung bestehenden Hindernisse zu überwinden.