Erwägungsgrund 4 32014R1144
Die Maßnahmen sollten außerdem auf die Valorisierung der Echtheit der Unionsprodukte abzielen, um das Bewusstsein der Verbraucher von der Qualität der Originalerzeugnisse im Vergleich zu Nachahmungen oder Fälschungen zu verbessern; dies würde sowohl in der Union als auch in Drittländern in erheblichem Maße zur Bekanntheit der Zeichen, Angaben und Abkürzungen beitragen, die eine Teilnahme an den mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Qualitätsregelungen zeigen.