Erwägungsgrund 20 32015R2219
Der Sitzmitgliedstaat sollte für die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Arbeitsweise der EPA, einschließlich mehrsprachiger, europäisch ausgerichteter Schulen und geeigneter Verkehrsanbindungen, sorgen, damit die EPA hoch qualifizierte Mitarbeiter auf möglichst breiter geografischer Grundlage einstellen kann.