Erwägungsgrund 19 32015R2219
Der Beschluss 2005/681/JI sieht vor, dass die EPA ihren Sitz in Bramshill, Vereinigtes Königreich, hat. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 543/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Sitz der EPA nach Budapest, Ungarn, verlegt, und die Kommission wurde aufgefordert, im Anschluss an eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse und eine Folgenabschätzung einen Bericht über die Wirksamkeit des Beschlusses 2005/681/JI vorzulegen.