Erwägungsgrund 14 32015R2219
Gegebenenfalls und unter Berücksichtigung sowohl der Betriebserfordernisse als auch der finanziellen Ressourcen sollte der Verwaltungsrat, um die wissenschaftliche Qualität der Arbeit der EPA zu gewährleisten, über die Errichtung eines wissenschaftlichen Beirats für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als unabhängiges Beratungsgremium Beschluss fassen. Dieses Gremium sollte sich aus unabhängigen, ranghohen Akademikern und im Bereich der Strafverfolgung Tätigen in unter diese Verordnung fallenden Themenbereichen zusammensetzen. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sollten vom Verwaltungsrat im Anschluss an ein transparentes Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren ernannt werden, das im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.