Erwägungsgrund 17 32015R2219
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollte die EPA an Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Forschungsinstitute der Mitgliedstaaten Finanzhilfen für die Durchführung der Kurse, Seminare und Konferenzen der EPA vergeben können. Diese sollten zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten innerhalb des Netzes zu intensivieren und die gegenseitige Anerkennung von Strafverfolgung zu fördern.