Erwägungsgrund 8 32015R2219
Zur Vermeidung von Redundanzen und Überschneidungen sowie zur besseren Koordination von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die zuständigen Strafverfolgungsbediensteten, die von den Agenturen der Europäischen Union und sonstigen relevanten Stellen durchgeführt werden, sollte die EPA eine strategische Bewertung des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vornehmen und den Prioritäten der Union im Bereich der inneren Sicherheit und ihrer externen Aspekte im Einklang mit den entsprechenden Politikzyklen Rechnung tragen.