Erwägungsgrund 36 32015R0760
Um Anreize für Anleger zu bieten, insbesondere für Kleinanleger, die möglicherweise nicht bereit sind, ihr Kapital für einen langen Zeitraum festzulegen, sollte ein ELTIF seinen Anlegern unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf frühzeitige Rückgabe einräumen können. Der Verwalter des ELTIF sollte daher über den Ermessensspielraum verfügen, entsprechend der Anlagestrategie des ELTIF zu entscheiden, ob ELTIF mit oder ohne Rückgaberechte aufgelegt werden. Wenn es eine Rückgaberegelung gibt, sollten diese Rückgaberegelung und die wichtigsten Elemente der darin vorgesehenen Rechte in den Vertragsbedingungen oder in der Satzung des ELTIF eindeutig definiert und offengelegt werden.