Erwägungsgrund 39 32015R0760
Wenn ein ELTIF einen seiner Vermögenswerte veräußert hat, insbesondere bei einer Anlage in Infrastruktur, sollte eine anteilige Kapitalherabsetzung möglich sein.
Wenn ein ELTIF einen seiner Vermögenswerte veräußert hat, insbesondere bei einer Anlage in Infrastruktur, sollte eine anteilige Kapitalherabsetzung möglich sein.