Erwägungsgrund 8 32015R0760
Die neuen Vorschriften über ELTIF stehen in enger Beziehung zur Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, da diese den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung und den Vertrieb alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) in der Union bildet. ELTIF sind definitionsgemäß EU-AIF, die von nach der Richtlinie 2011/61/EU zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIFM“) verwaltet werden.