Erwägungsgrund 4 32015R0760
Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt auf der Förderung langfristiger europäischer Investitionen in die Realwirtschaft. Langfristige Investitionen in Projekte, Unternehmen und Infrastruktur in Drittländern können ebenfalls zur Kapitalausstattung von ELTIF beitragen und dadurch der europäischen Wirtschaft Nutzen bringen. Daher sollten solche Investitionen nicht verhindert werden.