Erwägungsgrund 48 32015R0760
Die für den ELTIF zuständige Behörde sollte kontinuierlich überprüfen, ob der ELTIF diese Verordnung erfüllt. Da die zuständigen Behörden bereits aufgrund der Richtlinie 2011/61/EU über umfassende Befugnisse verfügen, ist es notwendig, dass diese Befugnisse in Bezug auf diese Verordnung ausgeweitet werden.