Erwägungsgrund 43 32015R0760
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU festgelegten Vertriebsanforderungen durch bestimmte zusätzliche Anforderungen ergänzt werden, um einen angemessenen Anlegerschutz sicherzustellen. Daher sollten für die Durchführung von Zeichnungen, Zahlungen an die Anteilseigner, Anteilsrückkäufen oder -rücknahmen und für die Bereitstellung der Informationen, zu denen der ELTIF und die Verwalter des ELTIF verpflichtet sind, Einrichtungen geschaffen werden. Um sicherzustellen, dass Kleinanleger gegenüber professionellen Anlegern nicht benachteiligt werden, sollten außerdem gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wenn ELTIF an Kleinanleger vertrieben werden. Wenn der Vertrieb oder die Platzierung von ELTIF an Kleinanleger über einen Vertreiber erfolgt, sollte dieser Vertreiber den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.