Erwägungsgrund 42 32015R0760
ELTIF sind möglicherweise attraktiv für Anleger wie beispielsweise Gemeinden, Kirchen, gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen, die die Möglichkeit haben sollten, zu beantragen, als professionelle Anleger behandelt zu werden, wenn sie die Bedingungen von Anhang II Abschnitt II der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllen.