Erwägungsgrund 21 32017R0852
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche Umweltverschmutzungsquelle. Die Verwendung von Dentalamalgam sollte daher gemäß dem Übereinkommen und nationalen Plänen schrittweise verringert werden, und zwar hauptsächlich im Zuge der Maßnahmen, die in Anlage A Teil II des Übereinkommens aufgeführt sind. Die Kommission sollte bewerten und einen Bericht darüber vorlegen, ob es machbar ist, die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht und vorzugsweise bis 2030 schrittweise auslaufen zu lassen, wobei den in dieser Verordnung vorgeschriebenen nationalen Plänen Rechnung getragen und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Organisation des Gesundheitswesens und medizinische Versorgung uneingeschränkt geachtet wird. Überdies sollten besondere Gesundheitsvorsorgemaßnahmen für schutzbedürftige Mitglieder der Bevölkerung, nämlich Kinder, Schwangere oder Stillende, getroffen werden.