Erwägungsgrund 32 32017R0852
Aufgrund der Art und des Umfangs der Änderungen, die an der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 vorgenommen werden müssen, zur Verbesserung der Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz sowie zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften sollte die genannte Verordnung aufgehoben werden.