Erwägungsgrund 9 32017R0852
Diese Verordnung sollte den Besitzstand der Union ergänzen und Bestimmungen enthalten, die erforderlich sind, damit der Besitzstand der Union vollständig an das Übereinkommen angeglichen werden kann und die Union und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen genehmigen bzw. ratifizieren und anwenden können.