Erwägungsgrund 28 32017R0852
Bei der Überarbeitung dieser Verordnung sollte die Kommission die gegenwärtig als gesundheitlich unbedenklich geltenden Aufnahmemengen prüfen und neue gesundheitsbezogene Referenzwerte für Quecksilber festlegen, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die mit Methylquecksilber verbundenen Risiken Rechnung zu tragen.