Erwägungsgrund 33 32018R1091
Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde eine Folgenabschätzung vorgenommen, um das durch diese Verordnung aufgestellte statistische Programm auf das Erfordernis der Wirksamkeit im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und bereits im Stadium der Konzeption die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen.