Erwägungsgrund 32 32018R1091
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien jener Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der ESS-AUSSCHUSS hat gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 ein Muster des europäischen statistischen Systems (ESS) für den Aufbau von Qualitätsberichten gebilligt. Dieses ESS-Muster dürfte zur Harmonisierung der Qualitätsberichterstattung im Rahmen dieser Verordnung beitragen.