Erwägungsgrund 26 32018R1091
Zum Zwecke der Bestimmung der betreffenden Grundgesamtheiten der Landwirtschaftlichen Betriebe legt die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates eine statistische Systematik der in dieser Verordnung genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Europäischen Union fest.