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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Koeffizienten für Großvieheinheiten Tierarten Tiermerkmale Koeffizient Rinder Unter 1 Jahr alt 0,400 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt 0,700 Männlich, 2 Jahre und älter 1,000 Färsen, 2 Jahre und älter 0,800 Milchkühe 1,000 Sonstige Kühe 0,800 Schafe und Ziegen 0,100 Schweine Ferkel mit einem Lebendgewicht von unter 20 kg 0,027 Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr 0,500 Sonstige Schweine 0,300 Geflügel Masthühner 0,007 Legehennen 0,014 Sonstiges Geflügel Truthühner 0,030 Enten 0,010 Gänse 0,020 Strauße 0,350 Sonstiges Geflügel a. n. g. 0,001 Kaninchen (Weibliche Zuchttiere) 0,020 ANHANG II Liste physischer Schwellenwerte Posten Schwellenwert Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LNF) 5 ha Ackerland 2 ha Kartoffeln 0,5 ha Frischgemüse und Erdbeeren 0,5 ha Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Blumen und Zierpflanzen, Saat- und Pflanzgut, Baumschulen 0,2 ha Obstbäume, Strauchbeeren, Nussbäume, Zitrusbäume, sonstige Dauerkulturen (ohne Baumschulen, Rebanlagen und Olivenbäume) 0,3 ha Rebanlagen 0,1 ha Olivenbäume 0,3 ha Gewächshäuser 100 m2 Zuchtpilze 100 m2 Viehbestand 1,7 GVE GVE ( 1 ) Für die Posten gelten die in der Liste aufgeführten Schwellenwerte. ANHANG III Kernstrukturdaten: Variablen Allgemeine Variablen Einheiten/Kategorien für Werte Angabe zur Erhebung – Kennung des landwirtschaftlichen Betriebs Kennung des landwirtschaftlichen Betriebs Standort des landwirtschaftlichen Betriebs – Geografischer Standort Code für die Gitterzelle der Statistischen Einheiten gemäß INSPIRE für den europaweiten Einsatz – NUTS-3-Region NUTS-3-Code – Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Flächen, die als naturbedingt benachteiligt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ausgewiesen sind. L/M/O/N Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs – Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei – einer natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs ist ja/nein – – Falls ja, ist der Inhaber auch der Betriebsleiter? ja/nein – – – Falls nein, ist der Betriebsleiter ein Familienmitglied des Inhabers? ja/nein – – – – Falls ja, ist der Betriebsleiter der Ehegatte des Inhabers? ja/nein – Gemeinsamem Eigentum ja/nein – zwei oder mehreren natürlichen Personen, die Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb (in einer Personengesellschaft) sind ja/nein – einer juristischen Person ja/nein – – Falls ja, ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe? ja/nein – Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt es sich um eine Gemeinschaftslandeinheit ja/nein – Der Inhaber ist Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und daher durch das InVeKoS erfasst ja/nein Der Betriebsinhaber ist ein Junglandwirt oder Neueinsteiger, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der GAP finanzielle Unterstützung erhalten hat. ja/nein Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs – Geburtsjahr Jahr – Geschlecht männlich/weiblich – Landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb (außer Hausarbeit) JAE-Klassen Jahr der Einstufung als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs Jahr – Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters Ausbildungscodes – Berufliche Ausbildung des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten ja/nein Besitzform der landwirtschaftlich genutzten Fläche (bezogen auf den Inhaber) – Bewirtschaftung auf eigenen Flächen ha – Bewirtschaftung auf gepachteten Flächen ha – Teilpacht oder sonstige Besitzformen ha – Gemeinschaftsland ha Ökologischer Landbau ja/nein – Landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf der Methoden des ökologischen Landbaus nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union angewandt und zertifiziert werden ha – Landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, die sich in der Umstellung auf Methoden des ökologischen Landbaus befindet, die nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union zertifiziert werden sollen ha Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen ja/nein ( 1 ) L — Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen (ohne Berggebiete); M — benachteiligtes Berggebiet; O — sonstige Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen; N — normales Gebiet (nicht benachteiligt). Diese Klassifikation ist angesichts künftiger Entwicklungen im Bereich der GAP möglicherweise anzupassen. ( 2 ) Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0-< 25), (≥ 25-< 50), (≥ 50-< 75), (≥ 75-< 100), (100). Flächenvariablen Gesamtfläche darunter zertifizierter ökologischer Landbau und/oder in Umstellung Landwirtschaftlich genutzte Fläche ha ha – Ackerland ha ha – – Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ha ha – – – Weichweizen und Spelz ha ha – – – Hartweizen ha ha – – – Roggen und Wintermenggetreide ha – – – Gerste ha – – – Hafer und Sommermenggetreide ha – – – Körnermais und Corn-Cob-Mix ha – – – Triticale ha – – – Sorghum ha – – – Sonstige Getreide zur Körnergewinnung (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.) ha – – – Reis ha – – Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) ha ha – – – Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen ha – – Hackfrüchte ha ha – – – Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel) ha ha – – – Zuckerrüben (ohne Saatgut) ha ha – – – Sonstige Hackfrüchte a. n. g. ha – – Handelsgewächse ha ha – – – Ölsaaten ha ha – – – – Raps und Rübsen zur Körnergewinnung ha – – – – Sonnenblumenkerne ha – – – – Soja ha ha – – – – Ölleinsamen ha – – – – Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g. ha – – – Faserpflanzen ha – – – – Flachs ha – – – – Hanf ha – – – – Baumwolle ha – – – – Sonstige Faserpflanzen a. n. g. ha – – – Tabak ha – – – Hopfen ha – – – Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen ha – – – Energiepflanzen a. n. g. ha – – – Sonstige Handelsgewächse a. n. g. ha – – Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland ha ha – – – Ackerwiesen- und weiden ha ha – – – Leguminosen zur Ganzpflanzenernte ha ha – – – Grünmais/Silomais ha – – – Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais) ha – – – Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g. ha – – Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren ha ha – – – Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit Gartenbaukulturen ha – – – Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen ha – – Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) ha – – Saat- und Pflanzgut ha ha – – Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g. ha – – Brachflächen ha – Dauergrünland ha ha – – Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland) ha ha – – Ertragsarmes Dauergrünland ha ha – – Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist ha – Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden) ha ha – – Baum- und Beerenobst, Nüsse(ohne Zitrusfrüchte, Rebanlagen und Erdbeeren) ha ha – – – Kernobst ha – – – Steinobst ha – – – Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen ha – – – Beerenobst (ohne Erdbeeren) ha – – – Nüsse ha – – Zitrusfrüchte ha ha – – Rebanlagen ha – – – Keltertrauben ha ha – – – – Keltertrauben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) ha – – – – Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.) ha – – – – Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne geschützte Herkunftsangabe. ha – – – Tafeltrauben ha – – – Trauben für Rosinen ha – – Oliven ha ha – – Baumschulen ha – – Sonstige Dauerkulturen, einschließlich sonstige Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung ha – – – Weihnachtsbäume ha – Haus- und Nutzgärten ha Sonstige landwirtschaftliche Fläche ha – Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen ha – Waldfläche ha – – Kurzumtriebsplantagen ha – Sonstige Flächen (Gebäude- und Hofflächen, Wege, Teiche und sonstige unbewirtschaftete Flächen) ha Besondere landwirtschaftliche Betriebsflächen – Zuchtpilze (Speisepilze?) ha Landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung ha – Gemüse, einschließlich Melonen und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung ha ha – Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung ha – Sonstige Ackerlandkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung ha – Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung ha – Sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung a. n. g. ha Bewässerung im Freiland – Bewässerbare Gesamtfläche ha Variablen zum Viehbestand Gesamtzahl der Tiere darunter zertifizierter ökologischer Landbau und/oder in Umstellung Rinder Tiere – Rinder unter 1 Jahr alt Tiere – Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt Tiere – – Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt, männlich Tiere – – Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt Tiere – Rinder, 2 Jahre und älter, männlich Tiere – Rinder, 2 Jahre und älter, weiblich Tiere – – Färsen, 2 Jahre und älter Tiere – – Kühe Tiere – – – Milchkühe Tiere Tiere – – – Sonstige Kühe Tiere Tiere – – – Büffelkühe Tiere ja/nein Schafe und Ziegen – Schafe (jeden Alters) Tiere Tiere – – Weibliche Zuchttiere Tiere – – Sonstige Schafe Tiere – Ziegen (jeden Alters) Tiere Tiere – – Weibliche Zuchttiere Tiere – – Sonstige Ziegen Tiere Schweine Tiere – Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg Tiere – Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr Tiere – Sonstige Schweine Tiere Geflügel Tiere – Masthühner Tiere Tiere – Legehennen Tiere Tiere – Sonstiges Geflügel Tiere – – Truthühner Tiere – – Enten Tiere – – Gänse Tiere – – Strauße Tiere – – Sonstiges Geflügel a. n. g. Tiere Kaninchen – Weibliche Zuchttiere Tiere Bienen Stöcke Hirsche ja/nein Pelztiere ja/nein Sonstige Nutztiere ja/nein ANHANG IV Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module Modul Themenbereich Einzelthema Arbeitskräfte und außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes Inhaber Arbeitseinsatz Geschlechterverhältnis Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb Familienarbeitskräfte Arbeitsleistung Zahl der mitarbeitenden Personen Geschlechterverhältnis Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte Arbeitsleistung Zahl der Beschäftigten Geschlechterverhältnis Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte Arbeitsleistung durch Auftragnehmer Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten Arten von Tätigkeiten Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb Arbeitsleistung Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten Arbeitsleistung Ländliche Entwicklung An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Investitionen in materielle Vermögenswerte Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Ökologischer Landbau Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Tierschutz Risikomanagement Stallhaltungsverfahren und Düngemittel Unterbringung der Tiere Rinderställe Schweineställe Legehennenställe. Einsatz von Nährstoffen und Düngemitteln in dem Betrieb Gedüngte landwirtschaftlich genutzte Fläche Aus dem landwirtschaftlichen Betrieb exportierter und in den Betrieb importierter Wirtschaftsdünger organische und aus Abfall gewonnene Düngemittel (ohne Wirtschaftsdünger) Techniken der Ausbringung von Wirtschaftsdünger Einarbeitungszeit nach Art der Verteilung Einrichtungen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger Einrichtungen und Kapazitäten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger Bewässerung Bewässerungspraktiken Möglichkeit der Bewässerung Bewässerungsmethoden Wasserquellen Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten bewässerte Kulturen Getreide zur Körnergewinnung Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung Hackfrüchte Handelsgewächse Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland Sonstige Kulturen auf dem Ackerland Dauergrünland Dauerkulturen Bodenbewirtschaftungspraktiken Bodenbewirtschaftungsmethoden auf dem Freiland Bodenbearbeitungsverfahren Ackerland mit Bodenbedeckung Fruchtwechsel Ökologische Vorrangflächen, ÖVF Maschinen und Einrichtungen Maschinen Interneteinrichtungen Grundausstattung mit Maschinen Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren Maschinen zur Viehhaltung Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Einrichtungen Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben Obstanlagen Kernobst Äpfel: Fläche nach Alter der Anlagen Äpfel: Fläche nach Pflanzdichte Birnen: Fläche nach Alter der Anlagen Birnen: Fläche nach Pflanzdichte Steinobst Pfirsiche: Fläche nach Alter der Anlagen Pfirsiche: Fläche nach Pflanzdichte Nektarinen: Fläche nach Alter der Anlagen Nektarinen: Fläche nach Pflanzdichte Aprikosen: Fläche nach Alter der Anlagen Aprikosen: Fläche nach Pflanzdichte Zitrusfrüchte Orangen: Fläche nach Alter der Anlagen Orangen: Fläche nach Pflanzdichte Kleine Zitrusfrüchte: Fläche nach Alter der Anlagen Kleine Zitrusfrüchte: Fläche nach Pflanzdichte Zitronen: Fläche nach Alter der Anlagen Zitronen: Fläche nach Pflanzdichte Olivenanlagen Fläche nach Alter der Anlagen Fläche nach Pflanzdichte Tafeltrauben und Rosinen Tafeltrauben: Fläche nach Alter der Anlagen Tafeltrauben: Fläche nach Pflanzdichte Trauben für Rosinen: Fläche nach Alter der Anlagen Trauben für Rosinen: Fläche nach Pflanzdichte Rebanlagen Keltertrauben Fläche und Alter Traubensorten Anzahl der Sorten Code und Fläche ANHANG V Genauigkeitsanforderungen Die Kerndaten (für 2023 und 2026) und die Moduldaten für Größe und Art der landwirtschaftlichen Betriebe müssen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates , der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1198/2014 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 der Kommission auf Ebene der NUTS-2-Regionen und statistisch repräsentativ für die betreffenden Grundgesamtheiten der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in der nachstehenden Genauigkeitstabelle sein. Die Genauigkeitsanforderungen gelten für die Variablen in der nachstehenden Tabelle. Die Daten in der erweiterten Auswahlgrundlage im Jahr 2020 müssen auf Ebene der NUTS-2-Regionen und gemäß der Definition in der nachstehenden Genauigkeitstabelle statistisch repräsentativ für die betreffende Grundgesamtheit sein Darüber hinaus gelten die in der Tabelle definierten Genauigkeitsanforderungen für alle NUTS-2-Regionen mit mindestens — 5 000 landwirtschaftlichen Betrieben in der betreffenden Grundgesamtheit der Module „Obstanlagen“ und „Rebanlagen“; — 10 000 landwirtschaftlichen Betrieben in der betreffenden Grundgesamtheit für die Kerndaten, für alle anderen Module und für die Daten in der erweiterten Auswahlgrundlage. Für NUTS-2-Regionen mit weniger landwirtschaftlichen Betrieben gelten die in der Tabelle definierten Genauigkeitsanforderungen für die dazugehörigen NUTS-1-Regionen mit mindestens — 500 landwirtschaftlichen Betrieben in der betreffenden Grundgesamtheit der Module „Obstanlagen“ und „Rebanlagen“; — 1 000 landwirtschaftlichen Betrieben in der betreffenden Grundgesamtheit für die Kerndaten, alle anderen Module und die Daten in der erweiterten Auswahlgrundlage. Für Variablen aus den Modulen zu Obst- und Rebanlagen ohne zutreffende Genauigkeitsanforderung in einer NUTS-2- oder NUTS-1-Region ist eine nationale Genauigkeit erforderlich, bei der der relative Standardfehler höchstens 5 % erreicht. Eine nationale Genauigkeit mit einem Standardfehler von höchstens 7,5 % ist für alle Variablen aus den anderen Modulen erforderlich, für die keine Genauigkeitsanforderung für eine der NUTS-2- oder NUTS-1-Regionen anwendbar ist. Genauigkeitstabelle Betreffende Grundgesamtheit Variablen, für die Genauigkeitsanforderungen gelten Häufigkeit in der betreffenden Grundgesamtheit Relative Standardabweichung Kerndaten im Jahr 2023 und 2026 und Modul zu Arbeitskräften und außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten Gemäß der Definition in Artikel 5 für die Kerndaten und der Definition in Artikel 7 für das Modul „Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten“ Flächenvariablen — Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) — Ölsaaten — Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland — Frischgemüse (einschließlich Melonen), Erdbeeren, Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) — Dauergrünland (ohne ertragsarmes Dauergrünland) — Obst, Strauchbeeren, Schalenobst und Zitrusfrüchte (ohne Trauben und Erdbeeren) — Rebanlagen — Olivenanlagen 7,5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 5 % Variablen zum Viehbestand — Milchkühe — Sonstige Kühe — Sonstige Rinder (Rinder unter 1 Jahr; Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre; männliche Rinder, 2 Jahre und älter; Färsen, 2 Jahre und älter) — Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr — Ferkel mit Lebendgewicht unter 20 kg und sonstige Schweine — Schafe und Ziegen — Geflügel 7,5 % oder mehr der Großvieheinheiten in der Region und 5 % oder mehr Anteil am nationalen Gesamtbestand dieser Variable < 5 % Kerndaten für die erweiterte Auswahlgrundlage im Jahr 2020 Gemäß der Definition in Artikel 6 Flächenvariablen — Ackerland — Dauergrünland (ohne ertragsarmes Dauergrünland) — Dauerkulturen 7,5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 % Variablen zum Viehbestand — Großvieheinheiten insgesamt 5 % oder mehr Anteil am nationalen Gesamt-bestand dieser Variable < 7,5 % Modul zu ländlicher Entwicklung und Modul zu Maschinen und Einrichtungen Gemäß der Definition in Artikel 7 Flächenvariablen wie für das Modul zu Arbeitskräften und sonstigen Erwerbstätigkeiten 7,5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 % Variablen zum Viehbestand wie für das Modul zu Arbeitskräften und sonstigen Erwerbstätigkeiten 7,5 % oder mehr der Großvieheinheiten in der Region und 5 % oder mehr Anteil am nationalen Gesamtbestand dieser Variable < 7,5 % Modul zu Stallhaltungsverfahren und Düngewirtschaft Die Teilmenge der Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in Artikel 7 mit mindestens einem der folgenden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel Variablen zum Viehbestand wie für das Modul zu Arbeitskräften und sonstigen Erwerbstätigkeiten 7,5 % oder mehr der Großvieh-einheiten in der Region und 5 % oder mehr Anteil am nationalen Gesamtbestand dieser Variable < 7,5 % Modul zu Bewässerung Die Teilmenge aus der Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in Artikel 7 mit bewässerbarer Fläche Flächenvariablen — Bewässerbare Gesamtfläche 7,5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 % Modul zu Bodenbewirtschaftungspraktiken Die Teilmenge aus der Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in Artikel 7 mit Ackerland Flächenvariablen — Ackerland 7,5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 % Modul zu Obstanlagen Die Teilmenge aus der Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in Artikel 7 mit jeder Variablen zu Obstanlagen, die den in Artikel 7 Absatz 5 genannten Schwellenwert erreicht Variablen zu Obstanlagen — Die Variablen zu Obstanlagen bezüglich Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pfirsichen, Nektarinen, Orangen, kleinen Zitrusfrüchten, Zitronen, Oliven, Tafeltrauben und Trauben für Rosinen, die den in Artikel 7 Absatz 5 genannten Schwellenwert erreichen 5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 % Modul zu Rebanlagen Die Teilmenge aus der Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe gemäß der Definition in Artikel 7 (mit Keltertrauben) Variablen zu Rebanlagen — Keltertrauben 5 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region < 7,5 %
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