Erwägungsgrund 23 32018R1091
Zur Geokodierung der landwirtschaftlichen Betriebe sollte das Thema „Statistische Einheiten“ gemäß Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden.
Zur Geokodierung der landwirtschaftlichen Betriebe sollte das Thema „Statistische Einheiten“ gemäß Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden.