Erwägungsgrund 31 32018R0841
Um eine effiziente, transparente und kostengünstige Berichterstattung und Überprüfung im Bereich der Treibhausgasemissionen und des Abbaus sowie Berichterstattung über jedwede sonstige Informationen sicherzustellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu beurteilen, sollten die Berichtspflichten in die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 aufgenommen werden.