Erwägungsgrund 23 32018R0841
Der Abbau von Treibhausgasen im Zusammenhang mit bewirtschafteten Waldflächen sollte auf einen zukunftsgerichteten Referenzwert für Wälder angerechnet werden. Der erwartete künftige Abbau durch Senken sollte auf einer Extrapolation von Waldbewirtschaftungspraxis und Intensität in einem Bezugszeitraum beruhen. Eine Verringerung einer Senke gegenüber dem Referenzwert sollte als Emissionen verbucht werden. Besondere nationale Gegebenheiten und Vorgehensweisen, wie eine geringere Ernteintensität als üblich oder alternde Wälder während des Bezugszeitraums, sollten berücksichtigt werden.