Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
In seinen Schlussfolgerungen vom 22.-23. Juni 2017 hat der Europäische Rat das umfassende Bekenntnis der Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bekräftigt, die unter anderem darauf abzielt, sicherzustellen, dass die Bewirtschaftung von Wäldern nachhaltig ist.
Erwägungsgrund 9 32018R0841Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen