Erwägungsgrund 12 32018R0841
Der LULUCF-Sektor, einschließlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen, wirkt sich direkt und deutlich auf die Artenvielfalt und die Ökosystemleistungen aus. Aus diesem Grunde besteht eine wichtige Zielsetzung bei Maßnahmen, von denen diese Bereiche betroffen sind, darin, die ständige Übereinstimmung mit den Biodiversitätszielen der Union sicherzustellen. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um in diesem Sektor Tätigkeiten in Bezug auf Eindämmung Anpassung durchzuführen und zu unterstützen. Die Kohärenz zwischen der Gemeinsamen Agrarpolitik und dieser Verordnung sollte ebenfalls gewährleistet werden. Alle Sektoren müssen einen angemessenen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen leisten.