Erwägungsgrund 26 32018R0841
In seinen Schlussfolgerungen vom 9. März 2012 hat der Rat die Besonderheiten waldreicher Länder anerkannt. Diese Besonderheiten betreffen insbesondere die begrenzten Möglichkeiten, Emissionen durch Abbau auszugleichen. Als waldreichster Mitgliedstaat und in Anbetracht seiner besonderen geografischen Gegebenheiten ist Finnland diesbezüglich mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Daher sollte Finnland ein begrenzter zusätzlicher Ausgleich gewährt werden.