Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 529/2013/EU sollte weiterhin für die Anrechnungs-, Verbuchungs- und Berichtspflichten für den Anrechnungszeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2020 gelten. Für die Anrechnungszeiträume ab 1. Januar 2021 sollte die vorliegende Verordnung gelten.
Erwägungsgrund 34 32018R0841Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen