Erwägungsgrund 28 32018R0841
Die Europäische Umweltagentur sollte die Kommission, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem Jahresarbeitsprogramm der Agentur, bei dem System der jährlichen Berichterstattung über die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen, der Bewertung der Informationen über Strategien, Maßnahmen und nationale Prognosen, der Bewertung der geplanten zusätzlichen Politiken und Maßnahmen und der von der Kommission im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Compliance-Kontrollen unterstützen.