Erwägungsgrund 5 32018R0841
Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden „LULUCF“) verfügt über das Potenzial, für langfristige Klimaschutzvorteile zu sorgen und so zur Verwirklichung der von der Union angestrebten Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zum Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris beizutragen. Außerdem bringt der LULUCF-Sektor Biomaterialien hervor, die fossile oder CO2-intensive Materialien ersetzen können, und spielt daher eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen Treibhausgasemissionen. Da der Abbau durch LULUCF umkehrbar ist, sollte er als eigenständige Säule der Klimaschutzpolitik der Union behandelt werden.