Erwägungsgrund 15 32019R1240
Die gemeinsame Entsendung von Verbindungsbeamten sollte mit dem Ziel gefördert werden, die operative Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken und auf den vom Lenkungsausschuss ermittelten Bedarf auf Unionsebene zu reagieren. Die gemeinsame Entsendung durch mindestens zwei Mitgliedstaaten sollte aus Unionsfonds unterstützt werden, die die Zusammenarbeit fördern und allen Mitgliedstaaten einen Mehrwert bieten.