Erwägungsgrund 20 32019R1240
Die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen sollten die technische und operative Umsetzung der in der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten integrierten europäischen Grenzverwaltung unterstützen und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Entwicklung und Aktualisierung der nationalen Grenzüberwachungssysteme beitragen.