Erwägungsgrund 21 32019R1240
Die verfügbaren Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten genutzt werden können, um die Tätigkeiten eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zu unterstützen und die gemeinsame Entsendung von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen durch die Mitgliedstaaten zu verfolgen.