Erwägungsgrund 26 32019R1240
Im Interesse der betroffenen Personen sollten die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in der Lage sein, personenbezogene Daten von Personen, die internationalen Schutz benötigen und neu angesiedelt werden sollen, sowie von Personen, die legal in die Union einreisen möchten, zu verarbeiten, um ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen. Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen arbeiten in einem Umfeld, in dem sie voraussichtlich wichtige Erkenntnisse über die Aktivitäten krimineller Organisationen erlangen können, die an Schleuserkriminalität und Menschenhandel beteiligt sind. Daher sollten sie auch in der Lage sein, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben verarbeiteten personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden und innerhalb der Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen weiterzugeben, sofern die fraglichen personenbezogenen Daten für die Prävention und Bekämpfung der irregulären Migration oder für die Prävention, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Schleuserkriminalität oder Menschenhandel erforderlich sind.