Erwägungsgrund 28 32019R2152
Ferner werden Unternehmensstatistiken zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 benötigt.
Ferner werden Unternehmensstatistiken zur Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 benötigt.