Erwägungsgrund 15 32019R0787
Auch wenn gewährleistet sein muss, dass sich die in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen angegebene Reifezeit oder Alterungsdauer im Allgemeinen nur auf den jüngsten alkoholischen Bestandteil bezieht, sollte es, um den in Mitgliedstaaten bestehenden traditionellen Alterungsprozessen Rechnung zu tragen, möglich sein, im Wege von delegierten Rechtsakten eine Ausnahmeregelung von dieser allgemeinen Regel und geeignete Kontrollmechanismen für Brandy vorzusehen' der mithilfe des traditionellen dynamischen Alterungsverfahrens, auch als „criaderas y solera“ oder „solera e criaderas“-Verfahren bezeichnet, hergestellt wird.