Erwägungsgrund 39 32019R0787
Es sollte gestattet sein, vorhandene Bestände von Spirituosen nach Anwendungsbeginn dieser Verordnung weiter zu vermarkten, bis sie erschöpft sind —
Es sollte gestattet sein, vorhandene Bestände von Spirituosen nach Anwendungsbeginn dieser Verordnung weiter zu vermarkten, bis sie erschöpft sind —