Erwägungsgrund 9 32019R0787
Die Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 und (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten auch für Spirituosen. Es ist jedoch erforderlich, zusätzliche Bestimmungen über Farbstoffe und Aromen festzulegen, die nur für Spirituosen gelten sollten. Ferner sind zusätzliche Vorschriften für die Verdünnung und Auflösung von Aromen, Farbstoffen und anderen zugelassenen Zutaten festzulegen, die ausschließlich für die Herstellung alkoholischer Getränke gelten sollten.