Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Zur Durchsetzung und Kontrolle der Anwendung der Rechtsvorschriften über die Alterung und die Kennzeichnung und zur Bekämpfung von Betrug sollte die Angabe der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung und der Reifezeit der Spirituose in elektronischen Verwaltungsdokumenten zwingend vorgeschrieben werden.
Erwägungsgrund 19 32019R0787Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen