Erwägungsgrund 40 32019R0788
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 19. Dezember 2017 offizielle Kommentare abgegeben —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 19. Dezember 2017 offizielle Kommentare abgegeben —