Erwägungsgrund 27 32019R0788
Das Europäische Parlament sollte als das Organ, in dem die Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind, berechtigt sein, die Unterstützung für eine gültige Initiative nach deren Einreichung und im Anschluss an eine öffentliche Anhörung zu bewerten. Das Europäische Parlament sollte auch die Maßnahmen bewerten dürfen, die die Kommission aufgrund der Initiative ergriffen hat und die in einer Mitteilung aufgeführt werden.