Erwägungsgrund 36 32019R0788
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Anwendung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse insbesondere zur Festlegung der technischen Spezifikationen für Online-Sammelsysteme gemäß dieser Verordnung übertragen werden. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.