Erwägungsgrund 7 32019R0788
Es ist angebracht, ein Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative festzusetzen. Dieses Mindestalter sollte dem Alter entsprechen, das zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament berechtigt. Um die Beteiligung der jungen Bürger am demokratischen Leben der Union zu erhöhen und so das Potenzial der Europäischen Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie voll auszuschöpfen, sollten die Mitgliedstaaten, die es für geboten erachten, das Mindestalter für die Unterstützung einer Initiative auf 16 Jahre festsetzen können und die Kommission entsprechend unterrichten. Die Kommission sollte die Funktionsweise der Europäischen Bürgerinitiative auch im Hinblick auf das Mindestalter für die Unterstützung von Initiativen regelmäßig überprüfen. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, gemäß ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Festlegung des Mindestalters auf 16 Jahre in Betracht zu ziehen.