Erwägungsgrund 25 32019R0880
Mit der Strategie und dem Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement sollen — unter anderem — die Kapazitäten der Zollbehörden ausgebaut und die Reaktionsfähigkeit bei Risiken im Bereich Kulturgüter verbessert werden. Der in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 festgelegte gemeinsame Rahmen für das Risikomanagement sollte Anwendung finden und es sollten sachdienliche Informationen zwischen den Zollbehörden ausgetauscht werden.