Erwägungsgrund 27 32019R0880
Es ist notwendig, Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, die sich an die Käufer von Kulturgütern richten und die mit dem illegalen Handel verbundenen Risiken betreffen, und die Marktakteure bezüglich der Auslegung und der Anwendung dieser Verordnung zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die einschlägigen nationalen Kontaktstellen und andere Informationsdienste bei der Verbreitung dieser Informationen einbeziehen.