Erwägungsgrund 28 32019R0880
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) von geeigneter technischer Unterstützung profitieren, und sie sollte die Bereitstellung von Information an diese erleichtern, damit diese Verordnung wirksam durchgeführt wird. In der Union niedergelassene KMU, die Kulturgüter einführen, sollten daher von den bestehenden und künftigen Unionsprogrammen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen profitieren.